Das Rechnungswesenberufsgesetz 2026 modernisiert die Rechtsgrundlage für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in Österreich — und bringt längst überfällige Anpassungen an den europäischen Standard.
Mehr als 660.000 Unternehmen in Österreich werden von Rechnungswesenberufen betreut — doch das geltende Recht aus 2014 spiegelt die Berufsrealität nicht mehr wider.
Das Kohärenzgebot des Verfassungsgerichtshofs (VfSlg. 14.512) ist eindeutig: Wer haftet, muss auch vertreten dürfen.
Drei eigenständige Berechtigungen — gemeinsam das Rückgrat des betrieblichen Rechnungswesens in Österreich.
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